TRIUMPH GARANTIE
Thank you for choosing a Triumph motorcycle. Your motorcycle is the product of our use of proven engineering and commitment to exhaustive testing, superior reliability, safety and performance. All in pursuit of the same thing you seek – the perfect ride.

THINGS TO REMEMBER
Die Triumph Motorrad Deutschland GmbH gewährt in Deutschland und Österreich auf jedes ihrer Motorräder 4 Jahre Garantie* ohne Kilometerbegrenzung. Für Triumph Originalteile gelten 2 Jahre Garantie (außer Verschleißteile). Die gleiche Garantie gilt auch für das gesamte Originalzubehör von Triumph. Wenn Sie die vollständigen AGBs einsehen möchten, besuchen Sie bitte die Triumph-Website.
*2 Jahre Triumph Herstellergarantie (Für alle neuen Triumph Motorräder, die am oder nach dem 01.12.92 zugelassen wurden, wird eine 24-monatige Garantie ohne Kilometerbegrenzung gewährt, beginnend mit dem Tag der ersten Zulassung oder mit dem Verkaufsdatum, wenn das Motorrad nicht zugelassen wird) und 2 Jahre Anschlussgarantie ohne Kilometerbegrenzung gemäß den aktuellen Garantiebedingungen der CG Car Garantie Versicherungs-AG.
Innerhalb der Garantiezeit garantiert TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED, dass das neue Triumph Motorrad zum Zeitpunkt seiner Fertigung frei von Material- und/oder Fertigungsfehlern ist.
Triumph Motorcycles hat die verwendeten Materialien, Beschichtungs- und Lackierverfahren mit großer Sorgfalt ausgewählt, damit seine Kunden ein Motorrad mit einem langlebigen, qualitativ hochwertigen Erscheinungsbild erhalten. Motorräder werden jedoch häufig unter widrigen Umweltbedingungen verwendet. In diesen Fällen ist es unumgänglich, dass das Motorrad gewaschen, getrocknet und verloren gegangene Schmierung erneuert wird, um besonders die Verfärbung von beschichteten und nicht beschichteten metallischen Oberflächen zu verhindern. Bei Bedarf erhalten Sie von Ihrem Händler weitere Informationen und Ratschläge. Das Erscheinungsbild Ihrer Maschine hängt letztendlich in hohem Maße von der Pflege ab, die sie erhält.
Hier finden Sie den digitalen Flyer zur TRIUMPH-Garantie.
Allgemeine Garantiebestimmungen
(gelten nicht für den Offroad-Einsatz)
1. Vergewissern Sie sich, dass alle Halterdaten in das zum Motorrad gehörende Servicehandbuch von Triumph eingetragen sind.
2. Halten Sie den im Rahmen der Garantie gewährten maximalen Schutz aufrecht, indem Sie sicherstellen, Ihr Motorrad regelmäßig gemäß den Empfehlungen in der Tabelle „Planmäßige Wartungsarbeiten“ des Benutzerhandbuchs warten zu lassen.
3. Stellen Sie bei Verkauf Ihres Motorrades sicher, dem neuen Eigentümer dieses Servicehandbuch zusammen mit allen anderen relevanten Unterlagen zu übergeben. Bitte weisen Sie den neuen Eigentümer darauf hin, dass er Triumph über den Eigentümerwechsel informieren kann, indem er sich an seinen Triumph-Händler vor Ort wendet.
4. Für alle neuen Triumph Motorräder wird eine umfassende Garantie ohne Kilometerbegrenzung gewährt, beginnend mit dem Tag der ersten Zulassung oder mit dem Verkaufsdatum, wenn das Motorrad nicht zugelassen wird. Einzelheiten zur Garantiezeit entnehmen Sie bitte dem Garantieschein Ihres Motorrads.
5. Innerhalb der Garantiezeit garantiert TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED, dass das im Servicehandbuch genannte neue Triumph Motorrad zum Zeitpunkt seiner Fertigung frei von Material- und/oder Fertigungsfehlern ist.
6. Alle Teile, bei denen in diesem Zeitraum ein Schaden festgestellt wird, werden im Ermessen von TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED durch einen Triumph-Vertragshändler repariert oder ersetzt.
7. Jedes im Rahmen der Garantie ersetzte Teil ist für die verbleibende Zeit der Fahrzeuggarantie ebenfalls davon abgedeckt.
8. Jedes im Rahmen der Garantie ersetzte Teil muss vom Händler/Lieferanten an TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED zurückgegeben werden und geht in das Eigentum von Triumph Motorcycles Ltd. über.
9. Triumph kann nach seinem freien Ermessen schadhafte Teile, die nicht unter die Garantie fallen, reparieren oder ersetzen. Diese Arbeiten stellen aber kein Eingeständnis einer wie auch immer gearteten Haftung dar.
10. Triumph trägt die Arbeitskosten für Arbeiten, die im Rahmen der Garantie durchgeführt werden.
11. Die Garantie kann für die verbleibende Garantiedauer auf nachfolgende Besitzer übertragen werden.
12. Bedingungen und Ausschlüsse
a. Das Motorrad darf nicht für Wettbewerbe eingesetzt, unsachgemäß[1] gebraucht, oder unzureichend oder falsch gewartet oder instand gehalten worden sein.
Unsachgemäßer Gebrauch ist jeder Gebrauch, der nicht im Einklang mit den im Abschnitt „Fahren mit dem Motorrad“ des Benutzerhandbuchs angegebenen Empfehlungen steht, und jeder Gebrauch, der den im gleichen Handbuch aufgeführten Warnungen entgegen steht. Ebenfalls unter unsachgemäßen Gebrauch fällt unter anderem jeder Gebrauch des Motorrads, der keinen normalen Betrieb darstellt.
b. Das Motorrad muss wie im Inspektionsplan des Herstellers angegeben und in den im Benutzerhandbuch angegebenen Intervallen gewartet und das Wartungsprotokoll entsprechend ausgefüllt worden sein.
c. Für die Motorradbatterie gilt eine Garantie von 12 (zwölf) Monaten, beginnend ab dem ursprünglichen Kaufdatum des Motorrads. Nach Ablauf dieses Zeitraums von 12 (zwölf) Monaten ist die Batterie von den Bedingungen dieser Garantie ausgeschlossen. Die mit dem Motorrad gelieferte Batterie muss mit einer ausreichend hohen Ladung versorgt werden, um die zuvor durch das Betätigen des Anlassers und/oder den Betrieb elektrischer Ausrüstung bei ausgeschaltetem Motor verbrauchte Ladung wieder zu ergänzen. Weitere Informationen zur erforderlichen Wartung der Batterie finden Sie im Abschnitt „Batterie“ dieses Handbuchs.
13. Von dieser Garantie nicht abgedeckt sind:
a. Mängel, die durch unsachgemäße Einstellungen, Reparaturen oder Modifizierungen verursacht wurden, die nicht von TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED autorisiert wurden.
b. Defekte, die durch Teile und Zubehörteile verursacht wurden, deren Verwendung nicht von TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED genehmigt wurde.
c. Kosten für den Ausbau und Austausch von Teilen und Zubehörteilen, es sei denn, diese gehören zur Erstausrüstung oder wurden von TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED empfohlen.
d. Kosten für den Transport des Motorrads zu oder von einem Triumph-Vertragshändler, oder Ausgaben, die anfallen, während das Motorrad aufgrund von Garantiereparaturen nicht gefahren werden kann.
e. Normale Wartungsarbeiten und normale Wartungsteile, wie Zündkerzen, Öl- und Luftfilter sind durch diese Garantie nicht abgedeckt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Teile, die im Rahmen ihrer normalen Funktion einem Verschleiß unterliegen, wie Reifen, Leuchtmittel, Ketten, Bremsbeläge und Kupplungsplatten, es sei denn, es liegt ein Fertigungsfehler vor.
f. Defekte an den Öldichtungen der Vorderradgabel, da diese einem Verschleiß ausgesetzt sind, insbesondere Steinschlagschäden an den inneren Gabelrohren.
g. Sitze, Gepäck, Lack, Chrom, polierte Aluminiumteile oder Abnutzungen oder Verfärbungen an Zierteilen aufgrund von normalem Verschleiß, Belastung oder mangelhafter Wartung.
h. Gewerblich genutzte Motorräder.
i. Schäden, die nicht innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Auftreten einem autorisierten Händler gemeldet wurden.
j. Motorräder, die unsachgemäß geschmiert wurden, oder für die der falsche Kraftstoff oder das falsche Schmiermittel verwendet wurde.
k. Schäden durch Eintauchen in Wasser und/oder Eindringen von Fremdkörpern.
14. Sollte ein Garantiefall eintreten, haften Triumph Motorcycles und seine Vertragshändler nicht für entgangene Nutzung, Unannehmlichkeiten, Zeitverlust, wirtschaftliche Verluste oder andere Neben- oder Folgeschäden.
15. Diese Garantie unterliegt den Gesetzen von England und Wales und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen. Ausgenommen sind Fälle von wesentlichen Konflikten oder der Unvereinbarkeit zwischen der Anwendung der Gesetze von England und Wales auf diese Garantie auf der einen Seite und lokalen gesetzlichen Rechten auf der anderen Seite, die andernfalls für Triumph-Kunden (Händler oder Verbraucher) gelten würden, die Triumph-Produkte in einem anderen Land kaufen. In diesen Fällen haben die lokalen gesetzlichen Rechte Vorrang.
Die zuständigen Gerichte von England und Wales sind vorrangig zur Klärung von Fragen, Ansprüchen oder Streitigkeiten befugt, die sich möglicherweise aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ergeben, ausgenommen insoweit ein solches Problem die Prüfung und Auslegung geltender lokaler gesetzlicher Rechte von Kunden erfordert, die Triumph-Produkte in einem anderen Land kaufen. In diesem Fall kann der Kunde vor jedem zuständigen Gericht dieses Landes ein Verfahren anstreben.
16. Aussagen, Bedingungen, Zusicherungen, Beschreibungen oder Garantien jedweder Art, die anderweitig in Katalogen, Werbung oder anderen Veröffentlichungen jedweder Art enthalten sind, stellen keine Erweiterung, Änderung oder Aufhebung der hierin enthaltenen Angaben dar.
17. Triumph Motorcycles behält sich das Recht vor, ohne Ankündigung Änderungen oder Verbesserungen an Modellen oder Motorrädern vorzunehmen, ohne dass sich daraus eine Verpflichtung zu deren Umsetzung an bereits verkauften Motorrädern ergibt.
18. Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.

Garantiebestimmungen für den Offroad-Einsatz
Vergewissern Sie sich, dass alle Halterdaten in das zum Motorrad gehörende Inspektionshandbuch eingetragen sind.
1. Halten Sie den im Rahmen der Garantie gewährten maximalen Schutz aufrecht, indem Sie Ihr Motorrad regelmäßig gemäß den Empfehlungen in der Tabelle „Planmäßige Wartungsarbeiten“ des Benutzerhandbuchs warten lassen.
2. Stellen Sie bei Verkauf Ihres Motorrades sicher, dem neuen Eigentümer dieses Handbuch zusammen mit anderen relevanten Unterlagen zu übergeben. Bitte weisen Sie den neuen Eigentümer darauf hin, dass er Triumph über den Eigentümerwechsel informieren kann, indem er sich an seinen Triumph-Händler vor Ort wendet.
3. Für alle neuen Triumph Motorräder der Modellreihe TF-X wird eine einmonatige Garantie ohne Kilometerbegrenzung gewährt, beginnend mit dem Tag der ersten Garantieregistrierung oder mit dem Verkaufsdatum, wenn das Motorrad nicht registriert wurde.
4. Für alle neuen Triumph Motorräder der Modellreihe TF-E wird eine sechsmonatige Garantie ohne Kilometerbegrenzung gewährt, beginnend mit dem Tag der ersten Registrierung oder mit dem Verkaufsdatum, wenn das Motorrad nicht registriert wurde.
5. Innerhalb der Garantiezeit garantiert TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED, dass das im Benutzerhandbuch genannte neue Triumph Motorrad zum Zeitpunkt seiner Fertigung frei von Material- und/oder Fertigungsfehlern ist.
6. Alle Teile, bei denen in diesem Zeitraum ein Schaden festgestellt wird, werden im Ermessen von TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED durch einen Triumph-Vertragshändler repariert oder ersetzt. Jedes im Rahmen der Garantie ersetzte Teil ist für die verbleibende Zeit der Motorradgarantie ebenfalls von dieser abgedeckt.
7. Jedes im Rahmen der Garantie ersetzte Teil muss vom Händler/Lieferanten an TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED zurückgegeben werden und geht in das Eigentum von Triumph Motorcycles Ltd. über.
8. Triumph kann nach seinem freien Ermessen schadhafte Teile, die nicht unter die Garantie fallen, reparieren oder ersetzen. Diese Arbeiten stellen aber kein Eingeständnis einer wie auch immer gearteten Haftung dar. Triumph trägt die Arbeitskosten für Arbeiten, die im Rahmen der Garantie durchgeführt werden.
9. Die Garantie kann für die verbleibende Garantiedauer auf nachfolgende Besitzer übertragen werden.
10. Bedingungen und Ausschlüsse
a. Das Motorrad darf nicht unsachgemäß[1] gebraucht, unzureichend oder falsch gewartet oder instand gehalten worden sein.
1 Unsachgemäßer Gebrauch ist jeder Gebrauch, der nicht im Einklang mit den im Abschnitt „Fahren mit dem Motorrad“ des Benutzerhandbuchs angegebenen Empfehlungen steht, und jeder Gebrauch, der den im gleichen Handbuch aufgeführten Warnungen entgegen steht. Ebenfalls unter unsachgemäßen Gebrauch fällt unter anderem jeder Gebrauch des Motorrads, der keinen normalen Betrieb darstellt.
b. Das Motorrad muss wie im Inspektionsplan des Herstellers angegeben und in den im Benutzerhandbuch angegebenen Intervallen gewartet und das Wartungsprotokoll entsprechend ausgefüllt worden sein.
11. Von dieser Garantie nicht abgedeckt sind:
a. Defekte, die durch falsche Einstellungen, oder Reparaturen und Änderungen verursacht wurden, die von einem NICHT AUTORISIERTEN Triumph-Händler durchgeführt wurden, sind durch diese Garantie nicht abgedeckt.
b. Defekte, die durch Teile und Zubehörteile verursacht wurden, deren Verwendung nicht von TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED genehmigt wurde, sind durch diese Garantie nicht abgedeckt.
c. Kosten für den Ausbau und Austausch von Teilen und Zubehörteilen, es sei denn, diese gehören zur Erstausrüstung oder wurden von TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED empfohlen.
d. Kosten für den Transport des Motorrads zu oder von einem Triumph-Vertragshändler, oder Ausgaben, die anfallen, während das Motorrad aufgrund von Garantiereparaturen nicht gefahren werden kann.
e. Normale Wartungsarbeiten und normale Wartungsteile, wie Zündkerzen, Öl- und Luftfilter sind durch diese Garantie nicht abgedeckt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Teile, die im Rahmen ihrer normalen Funktion einem Verschleiß unterliegen, wie Reifen, Leuchtmittel, Ketten, Bremsbeläge, Kolben/Kolbenringe, Getriebezahnräder und Kupplungsplatten, es sei denn, es liegt ein Fertigungsfehler vor.
f. Defekte an den Öldichtungen der Vorderradgabel, da diese einem Verschleiß ausgesetzt sind, insbesondere Steinschlagschäden an den inneren Gabelrohren.
g. Sitze, Gepäck, Lack, Chrom, polierte Aluminiumteile oder Abnutzungen oder Verfärbungen an Zierteilen aufgrund von normalem Verschleiß, Belastung oder mangelhafter Wartung.
h. Gewerblich genutzte Motorräder.
i. Schäden, die nicht innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Auftreten einem autorisierten Händler gemeldet wurden.
j. Motorräder, die unsachgemäß geschmiert wurden, oder für die der falsche Kraftstoff oder das falsche Schmiermittel verwendet wurde.
k. Schäden durch Eintauchen in Wasser und/oder Eindringen von Fremdkörpern.
12. Sollte ein Garantiefall eintreten, haften Triumph Motorcycles und seine Vertragshändler nicht für entgangene Nutzung, Unannehmlichkeiten, Zeitverlust, wirtschaftliche Verluste oder andere Neben- oder Folgeschäden.
13. Diese Garantie unterliegt den Gesetzen von England und Wales und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen. Ausgenommen sind Fälle von wesentlichen Konflikten oder der Unvereinbarkeit zwischen der Anwendung der Gesetze von England und Wales auf diese Garantie auf der einen Seite und lokalen gesetzlichen Rechten auf der anderen Seite, die andernfalls für Triumph-Kunden (Händler oder Verbraucher) gelten würden, die Triumph-Produkte in einem anderen Land kaufen. In diesen Fällen haben die lokalen gesetzlichen Rechte Vorrang.
Die zuständigen Gerichte von England und Wales sind vorrangig zur Klärung von Fragen, Ansprüchen oder Streitigkeiten befugt, die sich möglicherweise aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ergeben, ausgenommen insoweit ein solches Problem die Prüfung und Auslegung geltender lokaler gesetzlicher Rechte von Kunden erfordert, die Triumph-Produkte in einem anderen Land kaufen. In diesem Fall kann der Kunde vor jedem zuständigen Gericht dieses Landes ein Verfahren anstreben.
14. Aussagen, Bedingungen, Zusicherungen, Beschreibungen oder Garantien jedweder Art, die anderweitig in Katalogen, Werbung oder anderen Veröffentlichungen jedweder Art enthalten sind, stellen keine Erweiterung, Änderung oder Aufhebung der hierin enthaltenen Angaben dar.
15. Triumph Motorcycles behält sich das Recht vor, ohne Ankündigung Änderungen oder Verbesserungen an Modellen oder Motorrädern vorzunehmen, ohne dass sich daraus eine Verpflichtung zu deren Umsetzung an bereits verkauften Motorrädern ergibt.
16. Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.

